Personenstandsrecht: Heiraten

Für Ihre Eheschließung ist das Standesamt Britz-Chorin-Oderberg Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um dieses besondere Ereignis.

Foto: marla66/Pixabay

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg bietet Ihnen die Möglichkeit, sowohl im Rathaus in Britz als auch im Kloster Chorin, auf dem Landhof in Liepe sowie auf dem Museumsschiff »Riesa« in Oderberg, die Ehe zu schließen.

Die Trauungen werden durch unsere Standesbeamtinnen Frau Bianka Trettin, Frau Isabelle Mücke und Frau Astrid Gohlke vorgenommen. Für die musikalische Umrahmung können Sie aus einem reichhaltigen Repertoire an Instrumentalstücken auswählen, aber auch eigene Musikstücke mitbringen. Besondere Wünsche zur Trauzeremonie versuchen wir zu berücksichtigen.

Kontakt

Frau Trettin
Tel. (0 33 34) 45 76 – 33
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
standesamt@amt-bco.de

Frau Mücke
Tel. (0 33 34) 45 76 – 45
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
standesamt@amt-bco.de


Eheschließung

Ohne die entsprechenden Unterlagen führt kein Weg in den Hafen der Ehe. Generell können Sie in ganz Deutschland an einem Standesamt Ihrer Wahl heiraten.

Hinweis: Ab dem 1. November eines Jahres nehmen wir Terminvormerkungen für das folgende Jahr an. Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig.

Dort ist auch geregelt, welche Unterlagen für die Anmeldung der Ehe im Standesamt vorzulegen sind. Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.

Deutsche, volljährige, ausschließlich in Deutschland wohnende Partner müssen zur Anmeldung folgende Originalunterlagen bereit halten:

  • je ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (erhältlich bei den Standesämtern Ihrer Geburtsorte)
  • eine maximal acht Tage alte erweiterte Meldebescheinigung Ihres Einwohnermeldeamtes mit dem Nachweis der Staatsangehörigkeit und des Familienstandes
  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • wenn ein Partner bereits verheiratet war, den Nachweis über die letzte Eheschließung oder Lebenspartnerschaft (Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) sowie deren Auflösung (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde)
  • bei gemeinsamen minderjährigen Kindern die Geburtsurkunden

Für Paare, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, mehrmals verheiratet waren, eingebürgert sind oder nicht über deutsche Urkunden verfügen, ist es ratsam, persönlich beim zuständigen Standesamt nachzufragen.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung.

Gebühren

LeistungMerkmalGebühr
Prüfung der Ehevoraussetzungenwenn nur deutsches Recht zu beachten ist51 Euro
 wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, je ausländisches Recht30 Euro
Eheschließungdie Zeremonie findet in der Amtsräumen während der Öffnungszeiten statt45 Euro
 in den Amtsräumen außerhalb der Öffnungszeit100 Euro
 außerhalb der Amtsräume während der Öffnungszeit120 Euro
 außerhalb der Amtsräume außerhalb der Öffnungszeit150 Euro
 Raumnutzung (auf dem Landhof Liepe, auf der »Riesa«)75 Euro
Namenführung von Ehegattenin der Ehe einschließlich eines Begleitnamens, wenn der Name bei der Eheschließung bestimmt wirdgebührenfrei
 nach der Eheschließung37 Euro
Stammbuchverschiedene Ausführungenzwischen 4 und 40 Euro
UrkundenEheurkunden, beglaubigte Registerausdrucke15 Euro
 jede weitere gleichzeitig erstellte Urkunde7,50 Euro
sonstige Gebührenfür Eheschließungen im Kloster Chorin:
Trauzimmer und Eintritt für bis zu 20 Personen170 Euro
Trauzimmer und Eintritt für bis zu 30 Personen210 Euro
Trauzimmer und Eintritt für bis zu 40 Personen250 Euro
Gebühren bei Eheschließungen

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